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Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Auto-Kindersitze: Vorsicht vor diesen Fehlern

15.09.2023 | FAHRSCHUL-WISSEN

In Deutschland ist der Transport von Kindern bis zwölf Jahren im Auto nur mit einem geeigneten Kindersitz erlaubt. Dennoch vernachlässigen noch immer viele Eltern und Erziehungsberechtigte die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen. Rund die Hälfte aller Kinder unter zwölf Jahren sind im Auto nur unzureichend oder sogar falsch gesichert. Das hat eine Studie der Unfallforschung der Versicherten (UDV) ergeben. Fast die Hälfte der befragten Autofahrer sind über die Sicherheit von Kindern im Auto nicht ausreichend informiert. Für #userInhaber# von der #userName# ist das Thema eine Herzensangelegenheit: „Kinder sind besonders schutzbedürftig und verdienen unsere volle Aufmerksamkeit – nicht nur als Verkehrsteilnehmende auf der Straße, sondern gerade auch als Mitfahrer im Auto! Leider wird aber eben dieser Aspekt noch zu oft unterschätzt.“ Zu unterscheiden sind zunächst die korrekte Montage des Kindersitzes und die eigentliche Sicherung der jungen Passagiere. Insbesondere die richtige Gurtführung ist dabei alles andere als ein Kinderspiel, bestätigt auch #userInhaber#: „Die Probleme beginnen schon beim Einbau, häufig kommt es hier zur Verwechslung von Becken- und Schultergurt. Beim Anschnallen ist der gängigste Fehler dann, den Gurt nicht straff genug zu ziehen. Unnötig komplizierte Gebrauchsanleitungen und nur schwer nachvollziehbare Schaubilder machen es dem Verbraucher leider nicht leichter.“ #userInhaber# rät dazu, schon beim Kauf eine ausführliche und fachmännische Einweisung in den Einbau und Gebrauch von Kindersitzen in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus sollten Eltern und Erziehungsberechtigte vor jeder Fahrt sorgfältig kontrollieren, dass Säuglinge und Kleinkinder angemessen gesichert sind. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Abschlepp-Abzocke: So gehen Sie dagegen vor

15.08.2023 | FAHRSCHUL-WISSEN

Ein abgeschlepptes Auto ist ein gleichermaßen großes wie kostspieliges Ärgernis. Zudem werden Betroffene dabei immer wieder unwissend Opfer von Abzocke. Eine perfide Betrugsmasche in der Hauptstadt sorgte kürzlich für bundesweites Aufsehen: Ein Berliner Abschleppunternehmen hatte ohne rechtmäßigen Auftrag reihenweise Autos „gekidnappt“, anschließend forderten die Schwindler von den Fahrzeughaltern horrende Gebühren. Doch auch abseits derart eindeutig krimineller Machenschaften hat sich der kostenpflichtige Abtransport vermeintlich falsch parkender Fahrzeuge zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt. So beauftragen Parkplatzbetreiber etwa private Dienstleistungsunternehmen, die gezielt nach potenziellen Falschparkern Ausschau halten, die Kosten für diese Überwachung werden dann unzulässigerweise auf die Rechnung für die Abschleppung aufgeschlagen. #userInhaber# von der #userName# lehrt Fahranfänger täglich nicht nur wie, sondern auch wo diese parken dürfen und ist mit dem Phänomen vertraut. „Bei privat veranlassten Abschleppungen ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Auffällig hohe oder unseriös wirkenden Gebührenbescheiden sollten Sie grundsätzlich hinterfragen.“ Besonders misstrauisch seien demnach etwa das Ausüben von unverhältnismäßigem Zahlungsdruck oder das Zurückhalten des Standortes des abgeschleppten Fahrzeugs. Zwar sind die Unternehmen anders als die für Abschleppungen von öffentlichem Grund zuständige Polizei zu diesen Auskünften nicht gesetzlich verpflichtet, dennoch geben derartige Praktiken berechtigten Grund zum Zweifeln. Betroffenen rät #userInhaber# deshalb, entsprechende Forderungen gründlich zu überprüfen: „Bestehen Sie zunächst auf einen Nachweis, dass das rechnungsstellende Unternehmen tatsächlich ein Auftrag zur Abschleppung vorliegt, nur dann besteht nämlich überhaupt ein Anspruch. Vergewissern Sie sich weiterhin, dass das Privatgrundstück auch als solches gekennzeichnet ist, etwa durch eindeutige Beschilderung. Verlangen Sie eine detaillierte Rechnung, kontrollieren Sie sämtliche Positionen und lassen Sie sich unbedingt quittieren, dass Sie lediglich unter Vorbehalt zahlen.“ Ähnliche Empfehlungen haben jüngst auch die Berliner Gesetzeshüter ausgesprochen: Bei Verdacht auf dubioses Verhalten im Zuge einer privat veranlassten Abschleppung soll man sich an die Polizei wenden, diese sei für solche Fälle nun sensibilisiert. Weitere Hinweise zum Thema gibt auch #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Handy am Steuer: Wie Fahren mit 0,8 Promille

15.06.2023 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer mit dem Handy am Steuer unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer und riskiert empfindliche Strafen. Digitale Technologien erleichtern unseren Alltag heute selbstverständlich in fast allen Lebenslagen. Das Smartphone als persönliche Management-Zentrale ist dabei unser ständiger Begleiter, häufig auch im Auto. Doch das Unfallrisiko ist enorm: Schon der kurze Blick aufs Display oder ein dringlicher Anruf lenkt vom Verkehrsgeschehen ab und führt zu einer drastischen Reduzierung der Reaktionsfähigkeit. Junge Menschen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Handy und Smartphone im Straßenverkehr zu sensibilisieren, ist inzwischen fester Bestandteil des Arbeitsalltags vieler Fahrlehrer. #userInhaber# von der #userName# nimmt das Thema ernst und setzt deshalb verstärkt auf Aufklärung in der Führerscheinausbildung: „Insbesondere junge Menschen sind anfällig für die elektronischen Lockrufe ihrer Telefone.“ Um Fahranfängern das Gefahrenpotential bei der Handynutzung während der Fahrt zu verdeutlichen, bedient sich #userInhaber# eines einfachen Beispiels: „Telefonieren am Steuer ist ungefähr so wie Fahren mit 0,8 Promille. Wer mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h seine Aufmerksamkeit für nur eine Sekunde vom Straßenverkehr abwendet, verpasst bereits eine Strecke von 14 Metern.“ In Deutschland ist jegliche Handynutzung bei laufendem Motor gesetzlich verboten. Darunter fällt nicht nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage, auch das Wegdrücken eines Anrufs oder die Bedienung des integrierten Navigationssystems per Hand ist untersagt. Dennoch ist das Handy am Steuer statistisch mittlerweile zur Unfallursache Nummer eins avanciert. Verstöße werden entsprechend streng geahndet: „Der Gesetzgeber hat reagiert und die Geldstrafen zuletzt noch einmal erhöht“, weiß #userInhaber#. „Wer jetzt mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mindestens knapp 130 Euro bezahlen. Zudem gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.“ Erlaubt ist die Bedienung des Mobiltelefons ausschließlich bei Stillstand und ausgeschaltetem Motor. Wer unterwegs dennoch nicht aufs Telefonieren verzichten kann oder will, muss in eine Freisprechanlage investieren. #userInhaber# weiß um die Gewohnheiten der Führerscheinneulinge und rät deshalb uneingeschränkt: „Die Freisprechanlage ist für die eigene Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen inzwischen ebenso unverzichtbar wie der Gurt!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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