Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Update Lockdown 2: praktischer Unterricht ab 22.02.21
20.02.2021 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschülerin, lieber Fahrschüler, ab Montag, den 22.02.2021 gelten neue Regelungen für uns Fahrschulen im Norden: wir dürfen wieder praktischen Unterricht anbieten und fleißig mit Euch üben! Laut Verordnung gilt das für alle Schülerinnen und Schüler, die die Fahrerlaubnisklasse B/BE in Förderung des Bundesagentur für Arbeit erwerben und/oder aufgrund Ihres Berufes benötigen. Dazu gibt es ein paar Voraussetzungen, die zu beachten sind: Du legst uns eine ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung* Deines Arbeitsgebers vor, dass Du den Führerschein für die Ausübung Deines Berufes benötigst sowie eine Kopie Deines Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrages. *Wichtig!: die notwendige Bescheinigung erhältst Du von uns. Du und Dein Fahrlehrer tragt eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder vergleichbare Maske, wie z. B. FFP2). Es dürfen sich nicht mehr als zwei Personen im Fahrzeug befinden. Den theoretischen Unterricht führen wir weiterhin online durch und werden entsprechende Kurstermine auf unserer Homepage bekannt geben. Selbstverständlich kannst Du Dich immer mit uns in Verbindung setzen, wenn Du noch offene Fragen hast! Wir freuen uns auf Dich! Viele Grüße vom gesamten Team von Die Fahrschule
Mehr erfahren >Neufassung der Automatikregelung
15.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENEine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt #userInhaber# von der #userName#. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt #userInhaber#. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ #userInhaber# glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät #userInhaber# deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Update Lockdown 2: noch kein neuer Entwurf bzgl. der praktischen Fahrausbildung
11.02.2021 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Kundin, lieber Kunde, liebe Fahrschülerinnen, liebe Fahrschüler, unser Ministerpräsident hat in den Medien angekündigt, dass "berufsspezifische" praktische Fahrausbildung ab dem 22.02.2021 hier in Schleswig-Holstein wieder zulässig sein soll. In anderen Bundesländern gibt es unterschiedliche Interpretationen, was darunter zu verstehen ist und daher hat der Fahrlehrerverband SH beim Ministerium um eine Klarstellung möglichst in der Verordnung selbst gebeten. Solange allerdings kein Entwurf vorliegt, können wir leider keine Auskünfte zum Thema praktische Ausbildung in SH geben! In Bezug auf die theoretische Ausbildung ist es uns erlaubt, diesen in Form von Online Kursen mit Euch durchzuführen. Setzt Euch dafür einfach mit uns in Verbindung und wir planen Eure Termine. Seid bitte versichert, dass wir Euch auf dem Laufenden halten und uns sehr viele Gedanken gemacht haben, wie wir Eure Ausbildungen fortsetzen. Wir hoffen, wir können bald mehr sagen und bitten weiterhin um Eure Geduld. Bleibt gesund und meldet Euch, wenn Ihr offene Fragen habt. Unser Büro ist weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten für Euch erreichbar! Viele Grüße vom gesamten Team von Die Fahrschule
Mehr erfahren >Dank neuer Kombi-Ausbildung schnell und einfach zum Führerschein!
25.01.2021 | FAHRSCHUL-NEWSNutze den neuen Automatik-Vorteil: Klasse B197 Mit unserer neuen Kombi-Ausbildung schnell und einfach zum PKW Führerschein! Am 1. April 2021 tritt eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe in Kraft. Das bedeutet für alle Fahrschüler*innen der Führerscheinklasse B (PKW), dass sie ihre praktische Prüfung künftig auf einem Automatikfahrzeug ablegen und anschließend uneingeschränkt sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren dürfen. Die Schlüsselzahl B197 macht’s möglich! Sie stellt einen vollwertigen Klasse B Führerschein mit Automatik-Prüfung dar. Das bedeutet für Dich als Fahrschüler*in: - Leichteres Lernen und weniger Stress bei der Prüfung im Automatikfahrzeug. - Schalten lernen am Simulator und mind. 10 Fahrstunden im Schaltfahrzeug. - Evaluierungsfahrt mit Deinem Fahrlehrer nach den Schaltstunden: Für den Nachweis, dass Du ein Schaltfahrzeug fahren kannst, brauchen wir künftig keinen externen Prüfer mehr. Interesse? Gerne erklären wir Dir Deine Vorteile sowie den genauen Ablauf der neuen Ausbildung im Detail! Vereinbare einfach einen unverbindlichen Termin mit uns! Wir freuen uns auf Dich! Dein Team von Die Fahrschule
Mehr erfahren >Wir beraten Dich online!
25.01.2021 | FAHRSCHUL-NEWSDu hast Fragen rund um Deinen Führerschein? Oder bist Du Dir vielleicht unsicher bei den Führerscheinklassen und welche Führerscheinausbildung die richtige für Dich ist? Beratungsgespräche vor Ort sind aus aktuellem Anlass leider nicht möglich, ABER ... ... das ist trotzdem kein Hindernis! Damit Du mit Spaß Deinen Führerschein machst, ist es uns wichtig, dass Du Dich wohl fühlst. Dafür bieten wir Dir ab sofort ein unverbindliches und kostenfreies Online-Beratungsgespräch an! Stell` uns Deine Fragen und wir beantworten diese gerne in einem Videochat. So stellen wir Dir unser Konzept vor, finden die passende Führerscheinausbildung für Dich und senden Dir anschließend auch gerne ein entsprechendes Infopaket postalisch zu! Vereinbare noch heute einen Termin! Wir freuen uns von Dir zu hören! Viele Grüße vom gesamten Team von Die Fahrschule
Mehr erfahren >Führerscheinausbildung: Neuregelung der Fahrprüfung
15.01.2021 | FAHRSCHUL-WISSENMit dem Jahreswechsel hat die praktische Führerscheinprüfung einen moderneren Anstrich erhalten. Einheitliche und objektive Standards sollen zukünftig für mehr Transparenz und Verkehrssicherheit sorgen. Zum 1. Januar 2021 ist mit der „Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) die 13. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten. Die Neuregelungen gelten bundesweit für sämtliche Führerscheinklassen und wurde in Zusammenarbeit von der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Prüfstellen, dem Bundesverkehrsministerium, der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und der Bundesanstalt für Straßenwesen über mehrere Jahre entwickelt und erprobt. Der Fahraufgabenkatalog, die zentrale Bewertungsgrundlage zur Erfassung der Fahrkompetenz der Führerscheinanwärter, wurde im Zuge von OPFEP nicht nur umfassend inhaltlich und methodisch überarbeitet, sondern auch vollständig digitalisiert. Anstelle des Klemmbretts erfasst der Prüfer seine Beobachtungen fortan mit Hilfe entsprechender Software auf einem Tablet. Der Vorteil gegenüber der handschriftlichen Dokumentation: Die Ergebnisse werden den Prüflingen unmittelbar nach Ende der Fahrt via E-Mail oder per QR-Code zur Verfügung gestellt und machen den Entscheidungsprozess somit nachvollziehbar und weniger willkürlich. #userInhaber# von der #userName# hat in der Vergangenheit bereits unzähligen Fahranfängern zum Führerschein verholfen und begrüßt die neuen Prüfungsmodalitäten: „OPFEP schafft einheitliche und transparente Standards und bietet Prüfern, Fahrlehrern und Prüflingen nicht nur eine detaillierte Grundlage in der Fahrprüfung, sondern ermöglicht ein noch gezielteres Ausbildungsverfahren insgesamt.“ Für die Führerscheinanwärter ändert sich in den Abläufen dagegen wenig: „Abgesehen von der zehn Minuten längeren Dauer, von denen allerdings schon die Hälfte auf das abschließende Feedbackgespräch entfallen, wird die Prüfung nicht schwieriger“, verrät #userInhaber#. „Die Anforderungen bleiben die gleichen, nur werden diese nun anhand eindeutig definierter Kriterien abgefragt und festgehalten. So gesehen bedeutet OPFEP für Prüfer und Prüfstellen eine wesentlich größere Umstellung als für Fahrschüler!“ Langfristig versprechen sich die zuständigen Stellen von der Digitalisierung des Prüfungswesens zudem eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitslage auf deutschen Straßen: So soll die Führerscheinausbildung auf Grundlage der Auswertung der erhobenen Datensätze weiter optimiert werden, etwa indem besonders schwierige Verkehrssituationen erkannt und gezielt trainiert werden. So ließe sich das bei Fahranfängern besonders hohe Unfallrisiko weiter vermindern. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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