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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Ab Montag, den 08.03.21 geht´s endlich wieder los!

06.03.2021 | FAHRSCHUL-NEWS

  Liebe Fahrschülerinnen, liebe Fahrschüler wir freuen uns sehr darüber, dass wir ab Montag, den 08.03.2021 wieder für jedermann die Türen aufmachen dürfen! Hier noch ein paar Infos: Inwiefern wir wieder Erste-Hilfe-Kurse anbieten dürfen, ist leider noch nicht eindeutig. Sobald es dazu eine genaue Information gibt, werden wir Euch darüber informieren. Eine Anmeldung kann weiterhin erfolgen, Sehtests und Passbilder führen wir gerne durch.  Der nächste Theorieunterricht findet noch einmal online statt - bei Interesse kannst Du Dich gerne mit uns in Verbindung setzen.  Deine Ausbildung ist uns sehr wichtig, deshalb haben wir uns viele Gedanken um die Durchführung des praktischen Unterrichtes gemacht.  Damit Du professionell und fair ausgebildet wirst, gehen wir wie folgt vor: Wir beginnen die praktische Ausbildung zunächst mit den Schülern, die vor dem 2. Lockdown schon einen Prüfungstermin hatten, welcher abgesagt wurde.  Die Schüler, die die besonderen Ausbildungsfahrten absolviert haben, werden auf die Prüfung vorbereitet. Schüler, die die Leistungsstufe absolviert haben, starten mit den besonderen Ausbildungsfahrten Anschließend folgen die Schüler, die die theoretische Prüfung erfolgreich absolviert haben. Die Theoretische Prüfung ist somit Voraussetzung dafür, dass Fahrstunden geplant werden.  Du fühlst Dich bereit für die theoretische Prüfung? Dann melde Dich bei uns und wir planen Deinen Prüfungstermin!  Auch für andere Fragen ist das Büro für Dich zu den gewohnten Öffnungszeiten da.  Wir freuen uns auf Dich! Viele Grüße vom gesamten Team von Die Fahrschule  

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Neufassung der Automatikregelung

15.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Eine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt #userInhaber# von der #userName#. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt #userInhaber#. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ #userInhaber# glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät #userInhaber# deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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