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Update Lockdown 2: praktischer Unterricht ab 22.02.21

20.02.2021 | FAHRSCHUL-NEWSUpdate Lockdown 2: praktischer Unterricht ab 22.02.21

Liebe Fahrschülerin, lieber Fahrschüler,

ab Montag, den 22.02.2021 gelten neue Regelungen für uns Fahrschulen im Norden: wir dürfen wieder praktischen Unterricht anbieten und fleißig mit Euch üben!

Laut Verordnung gilt das für alle Schülerinnen und Schüler, die die Fahrerlaubnisklasse B/BE

  • in Förderung des Bundesagentur für Arbeit erwerben und/oder
  • aufgrund Ihres Berufes benötigen.

Dazu gibt es ein paar Voraussetzungen, die zu beachten sind:

  • Du legst uns eine ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung* Deines Arbeitsgebers vor, dass Du den Führerschein für die Ausübung Deines Berufes benötigst sowie eine Kopie Deines Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrages.

*Wichtig!: die notwendige Bescheinigung erhältst Du von uns.

  • Du und Dein Fahrlehrer tragt eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder vergleichbare Maske, wie z. B. FFP2).
  • Es dürfen sich nicht mehr als zwei Personen im Fahrzeug befinden.

Den theoretischen Unterricht führen wir weiterhin online durch und werden entsprechende Kurstermine auf unserer Homepage bekannt geben.

Selbstverständlich kannst Du Dich immer mit uns in Verbindung setzen, wenn Du noch offene Fragen hast!

Wir freuen uns auf Dich!

Viele Grüße vom gesamten Team von Die Fahrschule

 

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